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[G.] Artikel 131 GG
Der Bundesminister für den Marshallplan hält eine Koalitionsbesprechung über die Grundsätze des Gesetzentwurfs zu Art. 131 GG für unerläßlich. Das Kabinett beauftragt die Bundesminister des Innern und der Finanzen, bis zur nächsten Kabinettssitzung die Vorarbeiten abzuschließen, damit über die Grundsätze der Regelung im Kabinett Beschluß gefaßt werden kann.
Das Kabinett beschließt, zur Beratung dieser Angelegenheit und etwaiger sonstiger eiliger Vorlagen am Montag, den 12.6.50, um 14 Uhr zu einer kurzen Kabinettssitzung zusammenzutreten 55.
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Vgl. 70. Sitzung am 31. Mai 1950 TOP 1. - Fortgang 73. Sitzung am 12. Juni 1950 TOP 1.






Kabinett
Kabinettsprotokolle 1949
69. Kabinettssitzung [ausgefallen]











