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[N.] Verordnung zur Auflösung oder Überführung von Einrichtungen der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes
In Vertretung des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates nimmt der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Abänderungsvorschlägen des Bundesrates 47 wie folgt Stellung:
- 47
Vgl. 66. Sitzung am 16. Mai 1950 TOP Q. - Zur Stellungnahme des Bundesrates siehe BR-Drs. Nr. 518/50. - Vgl. dazu auch Mitteilung des BPA Nr. 628/50 vom 30. Juni 1950.
- a)
Es wird empfohlen, der Streichung des § 3 zuzustimmen 48;
- b)
desgleichen wird empfohlen, der Ergänzung des § 4 Ziff. 2 zuzustimmen 49;
- c)
der zu § 4 letzter Satz vorgeschlagenen Änderung vermag der Bundesminister f. Angelegenheiten des Bundesrates nicht zuzustimmen 50.
- 48
- 49
Hier war im Regierungsentwurf die Bezeichnung der Biologischen Zentralanstalt für Landwirtschaft zu Braunschweig-Gliesmarode unvollständig.
- 50
Mit der hier angesprochenen Änderung wollte sich der Bundesrat die Mitwirkung bei der Bestimmung der Zuständigkeiten und Bezeichnung der überführten Einrichtungen sichern.
Das Kabinett pflichtet der Stellungnahme des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates (Schr. v. 30.6.50 Tgb. Nr. 20-130/1751-50) bei 51.
- 51
Schreiben des BMBR in B 136/1869 und B 144/942. - Fortgang 88. Sitzung am 31. Juli 1950 TOP 11.






Kabinett
Kabinettsprotokolle 1949
69. Kabinettssitzung [ausgefallen]











