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[F.] Abschluß von internationalen Abkommen
Auf Antrag des Bundesarbeitsministers genehmigt das Kabinett in Abweichung eines früheren Beschlusses den Abschluß von 3 internationalen Abkommen nur in englischer und französischer Sprache, die das Bundesarbeitsministerium in Paris treffen will 47. Die Genehmigungen werden mit Rücksicht darauf erteilt, daß es sich nicht um reine Gegenseitigkeitsabkommen, sondern um den Eintritt in bestehende Abkommen handelt 48.
- 47
Vgl. 76. Sitzung am 23. Juni 1950 TOP D und 80. Sitzung am 4. Juli 1950 TOP 11.
- 48
Es waren Gegenseitigkeitsabkommen, die am 10. Juli 1950 in Paris unterzeichnet wurden (B 149/3482). - Siehe dazu auch Pressekonferenz vom 18. Juli 1950 in B 145 I/7. - Fortgang 94. Sitzung am 5. Sept. 1950 TOP 13 u. 14.






Kabinett
Kabinettsprotokolle 1949
69. Kabinettssitzung [ausgefallen]











