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2. Entwurf eines Gesetzes über eine Bundesbürgschaft für Saatgutkredite, BMF
Das Kabinett stimmt dem Gesetzentwurf 3 zu.
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Vgl. 33. Sitzung am 3. Jan. 1950 TOP 14. - Die Vorlage des BMF vom 4. Juli 1950 (B 126/11953 und B 136/2228) sollte dazu dienen, den Saatgutmarkt durch eine Übernahme von Ausfallbürgschaften bis zum Betrag von 15 Millionen DM für Verbindlichkeiten aus Krediten zu stabilisieren. - BR-Drs. Nr. 561/50, BT-Drs. Nr. 1285; Gesetz vom 30. Juli 1951 (BGBl. I 475).






Kabinett
Kabinettsprotokolle 1949
69. Kabinettssitzung [ausgefallen]











