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1. Entwurf eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof, BMF
Nach nochmaliger Erörterung der in der Frage der Zuständigkeit für die Gerichtsorganisation wiederholt dargelegten gegensätzlichen Auffassungen der beteiligten Ressorts beschließt das Kabinett auf Antrag des Bundesministers für den Marshallplan, dem Entwurf 1 zuzustimmen und den Herrn Bundesminister der Justiz zu beauftragten, dem Kabinett eine Vorlage über die Organisation der gesamten Gerichtsbarkeit des Bundes zu unterbreiten 2.
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Vgl. 37. Sitzung am 20. Jan. 1950 TOP A. - Die Vorlage des BMF vom 26. Jan. 1950 (B 126/11615, B 136/7200 und B 141/4780) basierte auf den vom BMJ vorgeschlagenen Verbesserungen (Schreiben des BMJ vom 25. Jan. 1950 ebenda), die dieser vorbehaltlich der endgültigen Regelung der Zuständigkeit vorgelegt hatte. - BR-Drs. Nr. 57/50, BT-Drs. Nr. 630; Gesetz vom 29. Juni 1950 (BGBl. S. 257). - Fortgang 88. Sitzung am 31. Juli 1950 TOP 6 (Übertragung von Entscheidungen) und 89. Sitzung am 11. Aug. 1950 TOP 12 (Berufung von Richtern). - Unterlagen über die Eröffnungsfeierlichkeiten am 21. Okt. 1950 in München in B 126/10654.
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In einem Vermerk vom 23. Jan. 1950 hatte der BMJ bereits grundsätzlich zur Frage der Zuständigkeit auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung (Oberste Bundesgerichte) Stellung genommen (B 136/4649).






Kabinett
Kabinettsprotokolle 1949












