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[G.] Öffentliche Beleidigung der Bundesregierung
Obwohl einige krasse Fälle von öffentlichen Beleidigungen der Bundesregierung vorliegen (v. Schröder 48, Schlüter 49), ist das Kabinett überwiegend der Auffassung, daß es nicht zweckmäßig sei, Strafverfolgung zu beantragen 50.
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Unterlagen dazu in B 136/156 und B 141/11983.
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Der BMJ hatte sich mit Schreiben vom 7. Jan. 1950 im Falle von Schröder für die Stellung eines Strafantrages durch den Bundeskanzler ausgesprochen (B 136/156). - Vgl. auch 33. Sitzung am 3. Jan. 1950 TOP D und 83. Sitzung am 14. Juli 1950 TOP 5.






Kabinett
Kabinettsprotokolle 1949
1. Entwurf eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof, BMF











