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3. Unterrichtung des Bundestages über Referentenentwürfe der Bundesministerien, BMI
Das Kabinett beschließt, an der Regelung des § 25 GGO II auch gegenüber den Bundestagsabgeordneten festzuhalten 6.
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Siehe 54. Sitzung am 12. Febr. 1959 TOP C. - Gegenüber der vom Bundestagsabgeordneten Karl Mommer angeregten Änderung von § 25 GGO II befürchtete die Bundesregierung eine zu große Einflussnahme des Bundestages auf das Gesetzgebungsverfahren und damit eine Kompetenzverschiebung von der Exekutive hin zur Legislative, die dem Grundgesetz widerspräche. Vgl. die Stellungnahmen des BMBR vom 14. März 1959 sowie des BMI vom 21. April 1959 und den Vermerk des Bundeskanzleramtes für die Kabinettssitzung vom 19. Mai 1959 in B 136/4003.