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9. Zuständigkeit auf dem Gebiete der Neugliederung des Bundesgebietes, BMBR
Dieser Punkt wird vertagt, damit die Bundesminister ihre Stellungnahme zu den in der Sitzung verteilten beiden Schreiben des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates vom 19.12.49 vorbereiten können 17.
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Vgl. 32. Sitzung am 21. Dez. 1949 TOP 12. - In den beiden Schreiben an den Bundeskanzler hatte Hellwege zum einen die Federführung beim Verkehr der Bundesregierung mit dem Bundesrat und den Landesregierungen für sein Ministerium gefordert (B 136/ 4649), zum anderen um die Zuweisung der Federführung bei der Vorbereitung von Gesetzentwürfen gemäß Art. 29 und 118 GG, außerdem für die in den Art. 23, 28, 33 Abs. 2 und 3, 50-52, 76 Abs. 2, 77 und 87 GG behandelten Gegenstände gebeten (B 146/1241). - Die hier angesprochene Frage taucht in den Kabinettsprotokollen der folgenden Monate nicht mehr auf. Die federführende Zuständigkeit für die Neugliederung des Bundesgebietes blieb beim BMI, die generelle Frage der Abgrenzung der Geschäftsbereiche wurde 1950 vertagt (vgl. 109. Sitzung am 7. Nov. 1950 TOP 5). - Mit Schreiben vom 20. Juni 1951 legte Hellwege „Wert darauf, daß ..." die gleichberechtigte Beteiligung seines Ministeriums bei der Neugliederung des Bundesgebietes „durch einen Kabinettsbeschluß ausdrücklich festgestellt wird" (B 136/4343).


















