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[E.] Tagesordnung der Kabinettssitzungen
Zur Entlastung der Tagesordnung der Kabinettssitzungen schlägt der Bundeskanzler vor, minderwichtige Angelegenheiten im Umlaufwege 12 zu erledigen. Andererseits sollen die Kabinettssitzungen in Zukunft auch der allgemeinen politischen Aussprache und auf diesem Wege der Orientierung der Koalitionsparteien dienen. Das Kabinett stimmt diesen Vorschlägen zu.
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Zur Handhabung des Umlaufverfahrens siehe B 136/4781. - Vgl. auch § 20 der Geschäftsordnung der Bundesregierung vom 11. Mai 1951 (GMBl. S. 137).


















