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[B.] Vorläufiges Personalgesetz
Da zweifelhaft ist, ob das Gesetz im Bundesrat eine Mehrheit finden wird, soll der Bundesminister für den Bundesrat versuchen, im Verhandlungswege die Annahme sicherzustellen 44.
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Da eine ablehnende Haltung Nordrhein-Westfalens zu diesem Gesetz im Bundesrat zu erwarten war (vgl. Vermerk vom 9. März in B 136/489), hatte sich Adenauer am 10. März an Arnold gewandt. Der Ministerpräsident konnte am 14. März antworten, das Kabinett habe mittlerweile entschieden, im Bundesrat keinen Einspruch einzulegen. Der Bundesrat ließ das Gesetz am 17. März 1950 ohne Einspruch passieren, verknüpfte damit aber eine Resolution an die Bundesregierung. Mit dieser Resolution bedauerte der Bundesrat, daß das Gesetz von den Bediensteten des Bundes nicht ein aktives Eintreten für die demokratische Staatsordnung verlange und die Gleichstellung von Mann und Frau noch nicht verwirkliche. Für die Vorarbeiten zum endgültigen Beamtengesetz empfahl der Bundesrat, die Gewerkschaften in stärkerem Maße zur Mitarbeit heranzuziehen. (Ebenda, BR-Sitzungsberichte Bd. 1 S. 263 D - 269 C und BR-Drs. Nr. 184/ 50). - Fortgang 55. Sitzung am 24. März 1950 TOP K.


















