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1. Entwurf eines Gesetzes über die Zählung der Bevölkerung, Gebäude, Wohnungen, nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten und landwirtschaftlichen Kleinbetriebe im Jahre 1950, BMI
Der Bundesminister des Innern trägt einige Änderungsvorschläge zu der Kabinettsvorlage 1 vor. Das Kabinett beschließt daraufhin die Vorlage mit folgenden Änderungen:
- 1
Vorlage und Ergänzungsvorschläge des BMI vom 21. März 1950 in B 136/1891, ausführliche Überlieferung zur Entstehung des Gesetzes in B 141/1009-1013. - BR-Drs. Nr. 207/50. - Fortgang 66. Sitzung am 16. Mai 1950 TOP 2.
- 1)
In § 2 Absatz 2 Satz 1 werden nach den Worten: „unter 0,6 Hektar" die Worte: „und eine Erhebung über die Untermieten von Untermieter-Haushaltungen" eingefügt.
- 2)
In § 3 Absatz 2 Satz 2 werden nach den Worten: „bestimmten Betrieben" die Worte: „sowie der für die Erhebung der Untermieten bestimmten Untermieter-Haushaltungen" eingefügt.
- 3)
Die Anlage 2 zum Volkszählungsgesetz wird wie folgt ergänzt:
„IV. Die Fragen der Erhebung der Untermieten bei ausgewählten Untermieter-Haushaltungen:
Höhe des monatlichen Mietbetrages und seine Aufteilung auf reine Mieten,
Möbelbenutzung,
Heizung,
Verpflegung,
Licht-, Gas- usw. -benutzung."


















