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[I.] Ergänzung des Protokolls
Auf Antrag des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates wird festgestellt, daß das Kabinett in der 62. Kabinettssitzung am 2. Mai 1950 der Bundesregierung am 2.5.1950 beschlossen habe, die für das Notstandsgebiet Berlin vorgesehene Bevorzugung bei der Vergebung von Leistungen und Bauleistungen auf die Gebiete Watenstedt-Salzgitter, den bayerischen Wald und Wilhelmshaven auszudehnen, jedoch auf diese Gebiete zu beschränken 77.
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Vgl. 62. Sitzung am 2. Mai 1950 TOP 5. - Zur Erarbeitung von Kriterien für die Definition von „Notstandsgebieten", die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge besonders berücksichtigt werden sollten, vgl. insbes. Vermerke und Kurzprotokolle der interministeriellen Besprechungen (die erste Aussprache hatte am 24. März 1950 stattgefunden) in B 136/656.


















