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[G. Zurückziehung des zweiten Ergänzungsgesetzes zum Haushaltsplan 1949]
Das Kabinett stimmt der Zurückziehung des Zweiten Ergänzungsgesetzes zum Haushaltsplan 1949, das dem Bundesrat bereits vorliegt, zu 48.
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Nach der Ablehnung des 2. Ergänzungsgesetzes (vgl. 56. Sitzung am 28. März 1950 TOP 1) durch den Bundesrat (BR-Drs. Nr. 297/50) hatte der BMF mit Schreiben vom Mai 1950 (B 136/296) diesen Schritt vorgeschlagen. - BR-Drs. Nr. 420/50.


















