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[B.] Initiativ-Anträge zur Umsatzsteuer
Der Bundesminister der Finanzen kommt auf die Initiativ-Anträge wegen 1) Herabsetzung der Umsatzsteuer für Warenhäuser, Konsumgenossenschaften usw. 12, 2) Vergünstigung der gemeinnützigen Körperschaften 13 bei der Umsatzsteuer und 3) Vergünstigung der Privatschulen 14 bei der Umsatzsteuer zu sprechen und erklärt, daß er diesen Anträgen nicht zustimmen könne, weil damit ein steuerlicher Ausfall von 70 Millionen DM verbunden sei. Zumindest im Haushalt 1950, der keinerlei Reserven aufweise, sei er zu einem solchen Verzicht nicht in der Lage.
Nach einer Aussprache, an der sich neben dem Bundesminister der Finanzen insbesondere die Abgeordneten Dr. v. Brentano und Dr. Wellhausen beteiligen, wird vereinbart, daß die Anträge zur Umsatzsteuer zwischen den Fraktionen der Regierungskoalition und dem Bundesfinanzminister noch einmal besprochen werden 15.
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Diese Initiativ-Anträge mündeten gemäß BT-Drs. Nr. 1123 in einen Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes. - BR-Drs. Nr. 581/50; Gesetz vom 19. Sept. 1950 (BGBl. S. 677). - Vgl. hierzu B 136/637 und B 126/11863 und 51031.


















