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2. Entwurf einer Verwaltungsanordnung über die Behandlung der Zuschüsse und unverzinslichen Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaues und des Schiffbaues bei der Schenkungssteuer, BMF
Der Bundesminister der Finanzen nimmt zu den schriftlich vorliegenden Einwendungen des Bundesministers der Justiz 3 Stellung und führt aus, daß die Anordnung keine Änderung gesetzlicher Vorschriften, sondern nur eine bestimmte Auslegung der einschlägigen Bestimmungen bezwecke. Diese Art der Interpretation von Gesetzen sei auf dem Gebiet des Finanzwesens immer üblich gewesen und für die Praxis unerläßlich. Gleichwohl sei er bereit, die Angelegenheit zurückzustellen und im Gespräch mit dem Bundesminister der Justiz nach einer Lösung zu suchen, gegen die die vorgebrachten Einwendungen nicht erhoben werden. Er befürchte aber, daß zum Nachteil des Wohnungsbaues die beabsichtigte Regelung dann in diesem Jahre nicht mehr zum Zuge kommen könne. Der Stellvertreter des Bundeskanzlers empfiehlt zu prüfen, ob die Schwierigkeiten nicht dadurch behoben werden können, daß die Anordnung in der Form einer Rechtsverordnung erlassen wird 4.
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Zu der Vorlage des BMF vom Juli 1950 (B 136/636) hatte der BMJ am 13. Juli 1950 (ebenda) verfassungsrechtliche Bedenken erhoben, da die vorgesehene Verwaltungsanordnung ein bestehendes Gesetz verändern würde.
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Fortgang 85. Sitzung am 21. Juli 1950 TOP 14.


















