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2. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über das Schiffsregister, BMJ
Der vom Bundesminister der Justiz kurz erläuterte Gesetzentwurf wird vom Kabinett mit der Maßgabe verabschiedet, daß die Fassung noch in einer Referentenbesprechung zwischen dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Verkehr abgesprochen wird 5.
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Vorlage des BMJ vom 17. Juni 1950 in B 136/3193 und B 141/2971. - Der Gesetzentwurf sah insbesondere vor, den Kreis der Schiffe, die zur Führung der deutschen Flagge berechtigt bzw. verpflichtet waren, zu erweitern. - BR-Drs. Nr. 658/50. - Fortgang 95. Sitzung am 12. Sept. 1950 TOP 3.


















