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[E.] Anmeldung der Auslandsverschuldung
Der Bundesfinanzminister berichtet, daß auch über diese Frage auf der Zentralbankratssitzung gesprochen worden sei und daß dabei gewisse Bedenken zum Ausdruck gebracht worden seien. Das Kabinett stimmt nach kurzer Aussprache dem Vorschlag des Bundesfinanzministers, von der Anmeldung die sogenannten Satellitenstaaten auszuschließen, zu 40.
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Bekanntmachung vom 5. Sept. 1950 betreffend die Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Ausland (BAnz Nr. 176 vom 13. Sept. 1950 und BAnz Nr. 178 vom 15. Sept. 1950). - Gemäß § 17 des Gesetzes über die Errichtung der Bank deutscher Länder vom 1. März 1948 (WiGBl. Beilage Nr. 3) war die BdL zur Durchführung statistischer Erhebungen berechtigt. Hier sollte die private Auslandsverschuldung erfaßt werden. Zur Frage der Auslandsschulden des Reiches und der Gebietskörperschaften siehe Sondersitzung am 2. Nov. 1950 TOP 2.


















