Text
Tagesordnungspunkt als RTF Download
19. Entschließung der Bundesregierung gemäß 1807 Abs. 1 Nr. 4 BGB in Verbindung mit der Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit für die Erklärung der Mündelsicherheit von Wertpapieren und Forderungen vom 21.6.50 (BGBl. S. 262), BMJ
Der Antrag der Maximilianshütte wird gemäß dem Vorschlag des Bundesjustizministers abgelehnt 39.
- 39
Vorlage des BMJ vom 14. Aug. 1950 in B 126/12317. - Die Maximilianshütte GmbH in Sulzbach-Rosenberg hatte eine mit 6,5% verzinste Obligationsanleihe über zehn Millionen DM ausgegeben und beantragt, diese Anleihe zur Anlegung von Mündelgeld als geeignet zu erklären. - Zur Zuständigkeit der Bundesregierung siehe 74. Sitzung am 16. Juni 1950 TOP 9.


















