2.62.2 (k1950k): 2. Entwurf eines Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht, BMI

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Titelblatt: Die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung 1950Portrait Walter StraußPortrait Hans LukaschekSchreiben Adenauers zur Entlassung von Heinemann.Portrait: Robert Lehr

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2. Entwurf eines Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht, BMI

Das Kabinett verabschiedet den Entwurf 6 mit der Maßgabe, daß im § 10 Absatz 1 Buchstabe a) die Worte: „und der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn" 7 anzufügen sind.

6

Vgl. 59. Sitzung am 21. April 1950 TOP 6. - Vorlage des BMI vom 21. Aug. 1950 in B 106/6640 und B 141/849.

7

Der angesprochene Absatz lautete im Entwurf: „Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in erster Instanz a) über die Anfechtung von Verwaltungsakten der obersten Bundesbehörden, ...".

Ein Antrag, § 9 (Oberbundesanwalt) zu streichen, wird abgelehnt 8.

8

§ 9 sah die Bestellung eines Oberbundesanwaltes als ständigem Vertreter des öffentlichen Interesses beim Bundesverwaltungsgericht vor. Der Oberbundesanwalt sollte die obersten Bundesbehörden in Rechtsstreitigkeiten vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten.

Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat Bedenken gegen die Vorschrift des § 63 (Zwangsvollstreckung) 9. Der Bundesinnenminister sagt eine Überprüfung zu 10.

9

§ 63 enthielt Vorschriften über die Zwangsvollstreckung aus Urteilen und Kostenfestsetzungsbeschlüssen gegen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

10

Fortgang 124. Sitzung am 19. Jan. 1951 TOP 7. - BR-Drs. Nr. 731/50 und 864/50, BT-Drs. Nr. 1844; Gesetz vom 23. Sept. 1952 (BGBl. I 625).

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