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[H.] Vermögen der Sozialversicherung in Berlin
Der Bundesarbeitsminister verteilt in der Kabinettssitzung den Entwurf eines Schreibens an die Alliierte Hohe Kommission wegen der Übertragung der treuhänderischen Verwaltung des Vermögens der in Berlin stillgelegten Sozialversicherungsträger auf den Bund 38. Das Kabinett ist mit dem Entwurf einverstanden.
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Die Vermögen der in Berlin belegenen, nach dem 8. Mai 1945 stillgelegten Träger, Verbände und Einrichtungen der Sozialversicherung - darunter die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, die Reichsknappschaft und die Reichsberufsgenossenschaften - waren seit 1947 einem von den Militärregierungen der Westmächte eingesetzten Treuhänder unterstellt. Mit Note vom 17. Okt. 1950 bat der Bundeskanzler die AHK, die treuhänderische Verwaltung dieser Vermögen der Bundesregierung zu übertragen. (AA Noten an AHK Bd. 11).


















