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[C. Verlegung des Reformationsfestes]
Der Bundesminister des Innern gibt nach Beendigung der Kabinettssitzung zu Protokoll, daß das Kabinett seine Vorlage über den Dienst am Reformationsfest und Allerheiligentag 56 antragsgemäß genehmigt und ihn beauftragt habe, wegen der Verlegung des Reformationsfestes auf den 1. November mit den evangelischen Landeskirchen im Sinne der Empfehlung des Rates der EKD Fühlung zu nehmen 57.


















