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1. Entwurf eines Gesetzes betr. das Abkommen über die Gründung einer Europäischen Zahlungsunion vom 19. September 1950, BMM
Das Kabinett stimmt der Gesetzesvorlage 1 zu.
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Vgl. 91. Sitzung am 25. Aug. 1950 TOP 13. - Am 19. Sept. 1950 hatten die OEEC-Mitgliedsstaaten das Abkommen unterzeichnet (B 146/641). Es schuf in Ergänzung zur Liberalisierung des Handels (vgl. 94. Sitzung am 5. Sept. 1950 TOP 17) ein multilaterales Zahlungssystem, das es erlaubte, Schulden gegenüber einem Teilnehmerland mit den Forderungen gegenüber einem anderen Land zu bezahlen. Die Verrechnung erfolgte über die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ). - Vorlage des BMM vom 25. Sept. 1950 in B 136/2593 und B 146/677. - BR-Drs. Nr. 914/50, BT-Drs. Nr. 1655; Gesetz vom 14. März 1951 (BGBl. II 31). - Fortgang 109. Sitzung am 7. Nov. 1950 TOP 8.


















