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[B.] Entwurf einer Zweiten Durchführungsverordnung zum Ersten Teil des Soforthilfegesetzes
Das Kabinett stimmt auf Vorschlag 19 des Bundesfinanzministers der gemäß den Änderungsvorschlägen des Bundesrates 20 geänderten Fassung mit der Maßgabe zu, daß im § 5 Abs. 1 Ziffer 2 eine Frist von fünf Jahren eingesetzt werden soll 21.
- 19
Vgl. 91. Sitzung am 25. Aug. 1950 TOP 6. - Vorlage des BMF vom 27. Okt. 1950 in B 136/2297 und B 126/5772.
- 20
BR-Drs. Nr. 856/50.
- 21
Hierbei handelte es sich um die Einlösungsfrist für Wertpapiere, die die Landesregierung gegenüber dem Abgabepflichtigen einzuhalten hatte. - BT-Drs. 1612; Zweite Durchführungsverordnung vom 29. Dez. 1950 (BGBl. 1951 I 51).


















