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[I.] Polizeiausschuß
Wegen irreführender Rundfunkmeldungen stellt der Bundesminister des Innern fest, daß er nur von einem Unterausschuß des Bundestagsausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung gesprochen habe. Einen aus dem Bundestag politisch zusammengesetzten Kontrollausschuß für die Polizei lehne er ab 48.
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Vgl. 108. Sitzung am 3. Nov. 1950 TOP E. - Zur Behandlung des SPD-Antrages im Bundestag am 7. Nov. 1950, die mit einer Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung endete, siehe Stenographische Berichte Bd. 5 S. 3538 A - 3561 C.


















