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1. Entwurf einer Zweiten Verwaltungsanordnung über die besondere Anerkennung steuerbegünstigter Zwecke und Einrichtungen, BMF
Der Bundesfinanzminister macht darauf aufmerksam, daß die Verwaltungsanordnung 1 der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Der frühere Bundesinnenminister Dr. Heinemann habe gewünscht, daß außer den in dem Entwurf aufgeführten Einrichtungen auch das Deutsche Gesundheitsmuseum und die Notgemeinschaft der Deutschen Kunst besonders anerkannt werden. Diese beiden Einrichtungen hätten jedoch nicht in die Liste aufgenommen werden können, weil das Deutsche Gesundheitsmuseum keine Forschungsaufgaben erfülle und es sich bei der Notgemeinschaft der Deutschen Kunst um eine Einrichtung von nur lokaler Bedeutung handele.
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Die Verwaltungsanordnung (Vorlage des BMF vom 30. Okt. 1950 in B 136/620 und B 126/11640) enthielt eine weitere Liste von Institutionen, die als förderungswürdig und steuerbegünstigt anerkannt wurden.
Der Bundesverkehrsminister vergewissert sich, daß die Möglichkeit einer Ergänzung der Liste durch eine dritte Verwaltungsanordnung offenbleibt.
Das Kabinett stimmt alsdann dem vorgelegten Entwurf zu 2.
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BR-Drs. Nr. 938/50; Zweite Verwaltungsanordnung vom 23. Dez. 1950 (BAnz Nr. 250 vom 29. Dez. 1950). - Vgl. 98. Sitzung am 22. Sept. 1950 TOP 4. - Fortgang 141. Sitzung am 13. April 1951 TOP 5 (3. Verwaltungsanordnung).


















