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1. Entwurf eines Gesetzes über die Verlängerung der Dauer bestimmter Patente, BMJ
Das Kabinett stimmt dem Entwurf zu 1.
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Vorlage des BMJ vom 31. Okt. 1950 in B 141/37992. - Mit dem Gesetz sollten Nachteile beseitigt werden, die Patentanmeldern und Patentbesitzern dadurch entstanden waren, daß zwischen der Schließung des Reichspatentamtes kurz vor Kriegsende und der Eröffnung des Deutschen Patentamtes am 1. Okt. 1950 (vgl. 33. Sitzung am 3. Jan. 1950 TOP 6) anhängige Patentanmeldungen nicht bearbeitet und nicht mehr bekannt gemacht worden waren und somit ein Rechtsschutz verhindert worden war. - BR-Drs. Nr. 965/50, BT-Drs. Nr. 1730; Gesetz vom 15. Juli 1951 (BGBl. I 449).


















