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10. Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft, BMF
Der Gesetzentwurf 28 wird ohne Aussprache verabschiedet.
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Mit der Vorlage des BMF vom 23. Nov. 1950 (B 136/2228) sollte der im Gesetz über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft vom 4. Sept. 1950 (vgl. 61. Sitzung am 28. April 1950 TOP 4) festgesetzte Betrag von 600 Millionen DM verdoppelt werden. Diese Erhöhung der Gewährleistungssumme war erforderlich geworden wegen der erhöhten Nachfrage der Privatwirtschaft nach Garantien und Bürgschaften des Bundes, bedingt durch die Ausfuhrsteigerung, die Kreditwünsche ausländischer Abnehmer und durch die mangelnde Kapitalkraft der Exporteure. - BR-Drs. Nr. 1075/50, BT-Drs. Nr. 1845; Gesetz vom 20. April 1951 (BGBl. I 255). - Zum 3. Gesetz siehe 176. Sitzung am 28. Sept. 1951 TOP 3.
Das Kabinett vereinbart, die Sitzung morgen, Mittwoch, den 6.12.50, 8 Uhr, im Bundeshaus - Zimmer 119 - fortzusetzen.


















