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[F.] Weihnachtszuwendungen bei Post und Eisenbahn
Das Kabinett ist damit einverstanden, daß die bei Post und Eisenbahn üblichen Weihnachtszuwendungen (DM 8,- pro Kind) stillschweigend weitergezahlt werden 59.
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Der BMF hatte einen entsprechenden Antrag des BMP vom 20. Nov. 1950 mit Schreiben vom 29. Nov. 1950 abgelehnt. Begründet war die Absage mit der angespannten Haushaltslage, die durch die neuen Tarifverträge (vgl. 117. Sitzung am 19. Dez. 1950 TOP E) eingetreten sei, die ohnehin eine Verbesserung der Löhne mit sich gebracht habe. (B 106/19279-2). - Mit dem Beschluß des Kabinetts blieb die Verordnung vom 16. Dez. 1939 (RGBl. I 2425) weiter in Kraft. - Fortgang 188. Sitzung am 27. Nov. 1951 TOP 12.


















