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[L.] Vertreter des Bundes für den Ausschuß der Bundes- und Länderminister zur Beratung der Änderung des Bundesanteils an den Steuern vom Einkommen
Nach Vortrag des Bundesministers der Finanzen beschließt das Kabinett, die Bundesminister der Finanzen, für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder, für besondere Aufgaben und den Bundesschatzminister in den Ausschuß der Bundes- und Länderminister zur Beratung des Bundesanteils an den Steuern vom Einkommen zu entsenden 44.
Fußnoten
- 44
Siehe 48. Sitzung am 4. Okt. 1962 TOP C (Kabinettsprotokolle 1962, S. 453). - Gemäß Artikel 106 Absatz 3 GG standen dem Bund 35% und den Ländern 65% des Aufkommens der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu. Nach Absatz 4 konnte dieses Beteiligungsverhältnis mit Wirkung für mindestens zwei Jahre durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geändert werden. Voraussetzung war die Entstehung erheblicher Unterschiede in der Haushaltsentwicklung von Bund und Ländern. - Die im Oktober 1962 vereinbarte Verhandlungskommission trat am 7. März 1963 zu ihrer ersten Sitzung zusammen. Vertreter der Länder waren der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Peter Altmeier (CDU) sowie die Finanzminister von Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen, Wilhelm Conrad (SPD), Rudolf Eberhard (CSU) und Joseph Pütz (CDU). Unterlagen hierzu in B 126/18170 und 18171 sowie B 136/2258 und 3276. - Fortgang 71. Sitzung am 3. April 1963 TOP A.


















