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[C.] Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht
Der Bundesminister der Justiz erläutert seine Kabinettvorlage vom 8. Februar 1963 31. Der Bundesminister des Innern empfiehlt erneut die Aufnahme einer Vorschrift in den Entwurf, wonach der Bundespräsident anläßlich der Ausfertigung von Gesetzen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes einholen kann, wenn Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestehen 32. Nach kurzer Erörterung verzichtet der Bundesminister des Innern auf die Weiterverfolgung dieses Antrages. Das Kabinett beschließt den Gesetzentwurf in der vom Bundesminister der Justiz vorgelegten Fassung 33.
Fußnoten
- 31
Siehe 66. Sitzung am 28. Febr. 1963 TOP 6. - Vorlage des BMJ vom 8. Febr. 1963 in B 141/50084 und B 136/4437.
- 32
Vgl. den Vorschlag des BMI in der Anlage zur Kabinettsvorlage des BMJ.
- 33
BR-Drs. 116/63, BT-Drs. IV/1224. - Gesetz vom 3. Aug. 1963 (BGBl. I 589).


















