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[A.] Deutsch-Französischer Vertrag
Der Bundeskanzler unterrichtet das Kabinett über das Abstimmungsergebnis zur Ratifizierung des Deutsch-Französischen Vertrages. Er gibt seiner Befriedigung darüber Ausdruck, daß der Deutsche Bundestag den Vertrag nahezu einstimmig gebilligt habe 1.
Fußnoten
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Siehe Sondersitzung am 19. März 1963 TOP A. - Der Bundestag hatte am 16. Mai 1963 das Ratifizierungsgesetz in zweiter und dritter Lesung mit breiter Mehrheit verabschiedet. Das eindeutige Votum hatte eine Präambel möglich gemacht, in der die Vereinbarkeit des Vertrags mit den von der Bundesrepublik eingegangenen Bündnisverpflichtungen festgestellt worden war. Vgl. dazu Stenographische Berichte, Bd. 53, S. 3742-3754. - Gesetz zu der Gemeinsamen Erklärung und zu dem Vertrag vom 22. Jan. 1963 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit vom 15. Juni 1963 (BGBl. II 705). - Zum deutsch-französischen Jugendwerk Fortgang 82. Sitzung am 3. Juli 1963 TOP 2.


















