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[H.] Änderung des Einschleusungspreises für geschlachtete Hühner
Das Kabinett beschließt nach Erörterung gemäß dem Vorschlag des Auswärtigen Amtes. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten enthält sich der Stimme 42.
Fußnoten
- 42
Siehe 78. Sitzung am 29. Mai 1963 TOP C. - Gemeinsame Vorlage des BMWi und des AA vom 15. Juni 1963 in B 136/3542, weitere Unterlagen in B 102/148908, B 116/5960 und 11228. - Der Ministerrat der EWG hatte eine Überprüfung der technischen Faktoren veranlasst, die nach Maßgabe der EWG-Verordnung Nr. 22 bei der Festsetzung der Einschleusungspreise zu berücksichtigen waren. BMWi und AA hatten in ihrer Vorlage vorgeschlagen, in der Sitzung des Ministerrates am 18./19. Juni 1963 für eine Berichtigung der Berechnungsgrundlagen zu stimmen, sofern diese Nachprüfung ergebe, dass die bisher zugrundegelegte Futtergetreidemenge zu hoch angesetzt war. - Fortgang 85. Sitzung am 24. Juli 1963 TOP 2.


















