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6. Stand des Strafverfahrens gegen den SPIEGEL, BMJ
Staatssekretär Prof. Dr. Bülow gibt einen Bericht über den Stand des Verfahrens und über das beabsichtigte Verfahren bezüglich der Verfassungsbeschwerde des SPIEGEL 32. Hieran schließt sich eine kurze Diskussion, an der sich der Bundeskanzler, die Bundesminister des Innern, für das Post- und Fernmeldewesen, für Familien- und Jugendfragen, der Bundesschatzminister und die Staatssekretäre Dr. Globke und Prof. Dr. Bülow sowie Ministerialdirektor Gumbel beteiligen 33.
Fußnoten
- 32
Siehe 80. Sitzung am 19. Juni 1963 TOP C. - Der „Spiegel"-Verlag hatte beantragt, wegen Verstoßes gegen die Meinungsfreiheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Eigentumsrecht (Artikel 5, 13 und 14 GG) sowie gegen das Rechtsstaatsprinzip die Verfassungswidrigkeit der Maßnahmen gegen das Nachrichtenmagazin festzustellen und die zugrunde liegenden Gerichtsbeschlüsse aufzuheben. Vgl. den Schriftsatz vom 1. Mai 1963 in B 106/46575 und B 136/1788, weitere Unterlagen in B 106/43064, 46574 bis 46577, 111861 und 111862 sowie B 136/1789 und 1790.
- 33
Die Verfassungsbeschwerde wurde am 5. Aug. 1966 zurückgewiesen (BVerfGE 20, 150). - Fortgang zum Ermittlungsverfahren 90. Sitzung am 11. Sept. 1963 TOP F.


















