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[E. Leistungsförderungsgesetz]
Der Bundesschatzminister setzt das Kabinett davon in Kenntnis, daß der Bundesrat die Gesetzgebungskompetenz des Bundes beim Leistungsförderungsgesetz voraussichtlich bestreiten werde 15. Auf seinen Vorschlag beschließt das Kabinett, den Gesetzentwurf trotzdem nicht zurückzuziehen, sondern nach der Behandlung im Bundesrat dem Bundestag zuzuleiten 16.
Fußnoten
- 15
Siehe 92. Sitzung am 25. Sept. 1963 TOP 4. - Vgl. hierzu die Empfehlungen der federführenden Ausschüsse des Bundesrates vom 18. Okt. 1963 (BR-Drs. 410/1/63).
- 16
Der Bundesrat lehnte den Gesetzentwurf am 25. Okt. 1963 wegen fehlender Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenz des Bundes zunächst ab. Vgl. BR-Sitzungsberichte, Bd. 8, S. 197-199, sowie BR-Drs. 410/63 (Beschluss). - BT-Drs. IV/2388. - Gesetz über Bildung und Verwaltung eines Sondervermögens für berufliche Leistungsförderung in der Wirtschaft vom 22. April 1965 (BGBl. I 341). - Fortgang 120. Sitzung am 29. April 1964 TOP E (B 136/36132).


















