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[E.] Deutsch-amerikanisch-britischer Vertrag über die Entwicklung eines Senkrecht-Starters P. 1127
Staatssekretär Hopf erläutert den Zweck des Vertrages über das gemeinsame Entwicklungsvorhaben. Er betont, daß die dafür notwendigen Mittel (einmalig 115 Mio. DM) bereits im Einzelplan 14 vorgesehen seien. Der Zweck der Entwicklung liege in erster Linie darin, im Rahmen der NATO Erfahrungen über das schwierige und kostspielige Problem der Senkrecht-Starter zu sammeln.
Staatssekretär Hopf bittet das Kabinett, von dem Abschluß dieses Vertrages zustimmend Kenntnis zu nehmen.
Das Kabinett erhebt keine Bedenken 14.
Fußnoten
- 14
Gemäß dem Abkommen vom 22. Febr. 1963 sollten bis Ende 1965 für die Vertragsstaaten je drei einsatzfähige Maschinen des seit 1960 von britischen Firmen entwickelten Baumusters Hawker P. 1127 gebaut, in einem Truppenversuch erprobt und anschließend für nationale Versuchsprogramme in den partizipierenden Ländern zur Verfügung gestellt werden. - Text des Vertrages nicht ermittelt, vgl. zu dessen Inhalt und zum Ablauf des Entwicklungs- und Erprobungsprogramms vom 2. Jan. 1964 bis 30. Juni 1966 den undatierten Bericht des Entwicklungsbeauftragten des BMVtg in BV 5/911966 sowie die Entwicklungsanweisung des BMVtg an das BWB vom 28. Jan. 1964 in BW 1/373686.


















