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7. Entwurf eines Notdienstgesetzes; hier: Stellungnahme der Bundesregierung zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates, BMI
Nach Vortrag des Bundesministers des Innern stimmt das Kabinett der Vorlage des Bundesministers des Innern vom 13. April 1960 zu 28.
Fußnoten
- 28
Siehe 97. Sitzung am 24. Febr. 1960 TOP 2. - Vorlage des BMI vom 13. April 1960 in B 106/28225 und B 136/1943, weitere Unterlagen in B 106/28223 und 28224. - Der BMI hatte in seiner Vorlage zu drei wesentlichen Änderungsvorschlägen des Bundesrates (BR-Drs. 65/60 Beschluss) seine Stellungnahme formuliert. Darin lehnte er es ab, dass die Bundesregierung in ihrer Feststellung, dass die Notdienstleistungen im Hinblick auf einen drohenden Verteidigungsfall erforderlich sind (nach § 1 Absatz 3 des Entwurfs), an die Zustimmung des Bundesrates gebunden sein sollte. Er stimmte aber dem Vorschlag der Bundesrates zu, die Altersgrenze der einzuberufenden Frauen von 55 auf 50 Jahre herabzusetzen und einen § 8 a einzufügen, in dem ausdrücklich hervorgehoben wurde, dass die Arbeitsämter als Heranziehungsbehörde an allgemeine Verwaltungsvorschriften der Bundesregierung über den Ausgleich des personellen Kräftebedarfs sowie über die Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Landes- und Bundesbehörden gebunden waren. - BT-Drs. 1806. - Das Gesetz kam in der dritten Legislaturperiode nicht zustande. - Fortgang 137. Sitzung am 25. Jan. 1961 TOP E (Notstandsgesetz) (B 136/36123).






Kabinett
Kabinettsprotokolle 1949
1. Personalien











