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[D.] Deutscher Beitrag zur Abrüstungsfrage
Auf eine Frage des Staatssekretärs Dr. Globke nach der Erledigung des Punktes „Deutscher Beitrag zur Abrüstungsfrage", der für die heutige Sitzung des Bundesverteidigungsrates vorgesehen war, erklärt der Bundeskanzler, daß er und die Bundesminister des Auswärtigen sowie für Verteidigung sich einig seien und die Behandlung der Vorlage des Bundesministers des Auswärtigen im Bundesverteidigungsrat nicht mehr notwendig sei 27.
Fußnoten
- 27
Aufzeichnung des AA vom 13. Jan. 1960 in AA B 130, Bd. 4897. - Im Anschluss an die Abrüstungserklärung vom 5. Aug. 1959 im Rahmen der Genfer Außenministerkonferenz (vgl. 74. Sitzung am 6. Aug. 1959 TOP A: Kabinettsprotokolle 1959, S. 208) hatten sich die Vier Mächte am 7. Sept. 1959 über die Einsetzung eines neuen 10-Mächte-Abrüstungsausschusses geeinigt. Zu den Verhandlungen, die am 15. März in Genf beginnen sollten, sollte die Bundesregierung für die westliche Arbeitsgruppe einen eigenen Beitrag zur Verfügung stellen. Vgl. dazu die Viermächte-Vereinbarung vom 7. Sept. 1959 in Siegler, 1943-1959, S. 430, Dokumente zu der am 15. März beginnenden und am 27. Juni 1960 ergebnislos abgebrochenen Konferenz in Siegler, 1960-1963, S. 9-56, sowie Tagungsberichte in AA B 43, Bd. 9.






Kabinett
Kabinettsprotokolle 1949
A. Kundgebung in Bergen-Belsen











