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Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte

Internet: http://www.bundesarchiv.de/erinnerungsstaette/dauerausstellung/aufbau_inhalte/00062/index.html

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F - Die Grundrechte

Die in der Nationalversammlung beschlossenen "Grundrechte des Deutschen Volkes" werden Vorbild für die Weimarer Reichsverfassung und das Bonner Grundgesetz.

Blick in den Ausstellungsbereich

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Quelle:
Michael Mandt, SKAIMZBw

Am 23. August 1851 fällte die Bundesversammlung eine symbolträchtige Entscheidung "in Betreff der sogenannten Grundrechte des deutschen Volks." Auf Antrag Preußens und Österreichs erklärte die Versammlung einstimmig die "sogenannten Grundrechte" für aufgehoben und zwang die Einzelstaaten, eigene Grundrechtskataloge "außer Wirksamkeit zu setzen". Die bedeutendste Leistung der Deutschen Nationalversammlung war damit offiziell zur Makulatur erklärt worden.
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