
Blick in den Ausstellungsbereich
Quelle:
Michael Mandt, SKAIMZBw
Am 23. August 1851 fällte die Bundesversammlung eine symbolträchtige Entscheidung "in Betreff der sogenannten Grundrechte des deutschen Volks." Auf Antrag Preußens und Österreichs erklärte die Versammlung einstimmig die "sogenannten Grundrechte" für aufgehoben und zwang die Einzelstaaten, eigene Grundrechtskataloge "außer Wirksamkeit zu setzen". Die bedeutendste Leistung der Deutschen Nationalversammlung war damit offiziell zur Makulatur erklärt worden.
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