Bestand Ministerium des Innern (DO 1)
Mit der Konstituierung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik am 12. Oktober 1949 erfolgte zeitgleich die Ernennung des Minister des Innern. Das Ministerium des Innern (MdI) übernahm entsprechend der Überleitung der Verwaltung die von der Deutschen Verwaltung des Innern wahrgenommenen Funktionen. Es wurde zuständig für zentrale Führungsaufgaben bei der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der inneren Sicherheit und der Grenzsicherheit der Republik sowie beim Schutze der Volkswirtschaft der DDR.
Dazu diente die Bildung der Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei, der Hauptverwaltung für Ausbildung sowie der Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft.
Die Ausgliederung der Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft und deren Umwandlung in das Ministerium für Staatssicherheit erfolgten noch im Jahre 1950. Die Hauptverwaltung Ausbildung, ab 1952 Kasernierte Volkspolizei, fungierte bis zur Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) im Jahre 1956 als oberstes staatliches Führungsorgan der kasernierten bewaffneten Kräfte der DDR (Leiter: 1949-1950 Chefinspekteur Zorn, 1950-1955 Generalinspekteur Heinz Hoffmann).
Die Hauptverwaltung Deutsche Volkspolizei (HVDVP) erhielt die Verantwortung für die Polizeiaufgaben im engeren Sinne. Sie gliederte sich in die Dienstzweige Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Wasserschutz, Feuerwehr, Kriminalpolizei, Erlaubniswesen, Paß- und Meldewesen, Ausbildung und Schulung, Versorgungsdienste, Medizinische Dienste, Nachrichten, Transportpolizei, Strafvollzug und Personal. Zur Verbesserung der Führungs- und Leitungstätigkeit wurde die HVDVP im Juli 1962 als selbständiges Leitungsorgan aufgelöst und deren Verwaltungen, Hauptabteilungen und Abteilungen den Fachrichtungen des MdI direkt unterstellt (Leiter: 1949-1950 Generalinspekteur Dr. Kurt Fischer, 1950-1955 Generalinstrukteur Karl Maron, 1955-1959 Generalmajor Dombrowski, 1959-1962 Generalmajor Winkelmann).
Bis 1989 arbeitete das Archiv des Ministeriums des Innern auf Grund einer Vereinbarung mit der Staatlichen Archivverwaltung aus dem Jahre 1957 eigenständig. Erst die politische "Wende" ermöglichte es dem Zentralen Staatsarchiv der DDR, sich intensiv für eine Übernahme einzusetzen. Die ersten Abgaben von Unterlagen des MdI erfolgten ab 1991 durch das Bundesministerium des Innern. Mit der Übernahme des Weisungsbe-standes im November 1998 wird im Bundesarchiv nunmehr die Gesamtüberlieferung des MdI verwahrt.
Der insgesamt 2.573,5 laufende Meter umfassende Bestand DO 1 ist über Findbücher, Karteien und Ablieferungsverzeichnisse für die Benutzung zugänglich. In dem anhand der Struktur des Ministerium des Innern erstellten Gliederungsschema (Klassifikationsschema) wird auf alle vorhandenen Findhilfsmittel verwiesen.
Die Unterlagen der Hauptverwaltung Ausbildung/Kasernierte Volkspolizei befinden sich im Bundesarchiv-Militärarchiv in Freiburg und können dort ausgewertet werden.
Die Überlieferung nachgeordneter Polizeibehörden, der Landespolizeibehörden (LBdVP), der Bezirksdirektionen der Volkspolizei (BDVP) und einzelner Volkspolizeikreisämter (VPKA) verwalten die zuständigen Landesarchive.
Das Bundesarchiv verwaltet und beauskunftet die Zentrale Gefangenenkartei des Ministeriums des Innern.
Unterlagen im Zusammenhang mit Verhaftungen und Verurteilung in der DDR sowie bei Ausreisen und Übersiedlungen werden auch im Archiv der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR verwahrt.
Es empfiehlt sich, die Akten des Bestandes zusammen mit der Überlieferung der SAPMO, hier vor allem des ZK der SED (DY 30) auszuwerten.
Die Überlieferung enthält in größerem Umfang Archivgut, das sich auf natürliche Personen bezieht und somit gemäß § 5 Bundesarchivgesetz (BArchG) Schutzfristen unterliegt. Diese Akten sind in den Verzeichnissen teilweise mit dem Zusatz “Vorlage nur nach Rücksprache mit dem Fachreferat” gekennzeichnet. Benutzer, die entsprechend des Benutzungszweckes Einsicht in diese Unterlagen benötigen, werden gebeten, sich vor einer Aktenbestellung an die Mitarbeiter des Referates DDR 2 zu wenden.
Das Referat DDR 2 ist bestrebt, die Unterlagen des Bestandes für eine bessere Auswertung der Überlieferung abschließend archivisch zu bearbeiten und Findbücher zu erstellen. Bei der Benutzung der in Bearbeitung befindlichen Beständeteile kann es vorübergehend zu Einschränkungen und Erschwernissen kommen, wofür um Verständnis gebeten wird.
Im Bundesarchiv in Koblenz sind die maschinenlesbaren Datenträger des MdI anonymisiert für wissenschaftliche Forschungszwecke benutzbar.
Weitere Informationen
- Gliederung (Klassifikationsschema)(pdf, ~22.29KB)
- (Stand: April 2010)
