Das Bundesarchiv

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Behördenberatung bei der Schriftgutorganisation

Das Bundesarchiv berät die Bundesbehörden gemäß § 2 (10) Bundesarchivgesetz bei der Verwaltung ihrer Unterlagen.

Die Registraturrichtlinie
Bei der Modernisierung von Regierung und Verwaltung nimmt die Informations- und Kommunikationstechnik eine Schlüsselrolle ein. Der Einsatz IT-gestützter Verfahren und Anwendungen gewinnt eine immer größere Bedeutung für Verwaltungsabläufe und Geschäftsprozesse der Bundesministerien. Diese Entwicklung war auch Anlass für die Neufassung der "Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien (RegR)", die unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und unter maßgeblicher Betetiligung des Bundesarchivs erarbeitet und am 11. Juli 2001 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Verfahrensregelungen der RegR finden sowohl auf papiergebundenes als auch auf die elektronische Bearbeitung und Verwaltung von Schriftgut bis hin zur Aussonderung der Akten Anwendung. Die neue Richtlininie gilt nicht nur für das Schriftgut in Bundesministerien, sondern auch als Leitlinie für die nachgeordneten Stellen des Bundes.

Für einzelne Verwaltungszweige der nachgeordneten Bundesverwaltung sind Aufbewahrung und Aussonderung sowie Abgabe der Unterlagen an das zuständige Archiv zusätzlich in speziellen Verwaltungsvorschriften geregelt:

Bundesfinanzverwaltung: Aufbewahrungsbestimmungen Finanzverwaltung (Neufassung, 2003)

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Verwaltungsvorschrift Schriftgutverwaltung: VV – WSV 1113 (1987, mit Ergänzungen von 1991)

Bundespolizei: Schriftgut des Bundesgrenzschutzes/der Bundespolizei (2006, an einer Aktualisierung wird zur Zeit gearbeitet)


IT-gestützte Vorgangsbearbeitung
Der Aufbau elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme in der Bundesverwaltung fordert das Bundesarchiv bei der Entwicklung von Aussonderungs- und Archivierungskonzepten für elektronische Akten. Im Rahmen des Domea®-Pilotprojektes (Dokumentenmanagement und elektronische Archivierung im IT-gestützten Geschäftsgang) der Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung (KBSt) wurden bereits 1998 Aussonderungsempfehlungen des Bundesarchivs ausgesprochen. Im Rahmen der Neukonzeption des DOMEA-Organisationskonzeptes wurde 2004 auch ein neues Aussonderungskonzept erarbeitet, das den Anforderungen von Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen Rechnung trägt.  Der Text ist als Erweiterungsmodul "Aussonderung und Archivierung elektronischer Akten" auf der Webseite "www.verwaltung-innovativ.de" zugänglich.


Weitere Informationen

Registraturrichtlinie(pdf, ~427KB)
Die Registraturrichtlinie können Sie hier herunterladen oder in Papierform über bestellservice@bva.bund.de bestellen.