Das Bundesarchiv

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Aussonderung und archivische Bearbeitung von Schriftgut der Bundesbehörden

Die Unterlagen der obersten und oberen Bundesbehörden der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 machen den größten Teil der Schriftgutüberlieferung im Bundesarchiv aus. Diese "lebenden" Archivbestände wachsen jährlich um etwa 10.000 archivwürdige, d.h. dauerhaft aufzubewahrende Archivalieneinheiten.

Verwalten und Aussondern von Schriftgut der Bundesbehörden
Auftrag des Bundesarchivs nach § 1 Bundesarchivgesetzt ist es, "das Archivgut des Bundes ... auf Dauer zu sichern, nutzbar zu machen und wissenschaftlich zu verwerten." Das Bundesarchiv berät deshalb die Bundesbehörden bei der Verwaltung ihrer papiergebundenen oder elektronisch geführten Akten, um sicherzustellen, dass nicht mehr von der Verwaltung benötigte Unterlagen rechtzeitig ausgesondert und - soweit archivwürdig - vom Bundesarchiv übernommen werden können.

Schriftgut der Bundesministerien
Die Ministerien geben ihre nicht mehr laufend benötigten Unterlagen an die Zwischenarchive des Bundesarchivs ab. Das Abgabeverfahren ist in der "Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut der Bundesministerien" geregelt. Die Zwischenarchive verwalten gleichsam als eine zentrale Altregistratur der Ministerien deren Akten für die Zeit der Aufbewahrungsfrist und stellen sie ihnen jederzeit zur Verfügung. Die Akten werden mit Abgabeverzeichnissen übernommen und im Datenbankprogramm des Bundesarchivs erfasst.

Schriftgut der nichtministeriellen Stellen des Bundes
Die nichtministeriellen Dienstsstellen des Bundes bieten ihr nicht mehr benötigtes Schriftgut unmittelbar dem Bundesarchiv in Koblenz schriftlich an und übergeben die vom Bundesarchiv bezeichneten Unterlagen. Verfahrensregelungen enthält das Merkblatt "Die nichtministerielle Bundesverwaltung und das Bundesarchiv".

Archivische Bewertung
Die archivische Bewertung der Akten erfolgt durch die zuständigen Archivare des Bundesarchivs. Sie entscheiden darüber, welchen Unterlagen bleibender Wert zukommt. Die Bewertung orientiert sich hierbei am Aufgabenprofil, an der Zuständigkeit der Behörde, wobei auch die Bedeutung einer Aufgabe zu berücksichtigen ist.


Weitere Informationen

Registraturrichtlinie(pdf, ~427KB)