Übernahme von Filmen
Das Bundesarchiv übernimmt Filme im Rahmen der Hinterlegung, der Schenkung, der amtlichen Übernahme und der Filmförderung.
Allgemeines Sammlungsprofil
Als zentrales Filmarchiv in Deutschland sammelt und bewahrt das Bundesarchiv-Filmarchiv das deutsche Filmkulturerbe. Es gehört zu den größten Filmarchiven der Welt und dokumentiert mit seinen Beständen mehr als 100 Jahre deutscher Filmgeschichte. Hier werden Dokumentar- und Spielfilme, Fotografien, Plakate sowie sonstige filmbegleitende Materialien von historischer oder kultureller Bedeutung aufbewahrt. Die Aufgabe ist es, das deutsche Filmgut und die begleitende Überlieferung auf Dauer zu sichern und für die Allgemeinheit zugänglich zu machen. Dies erfolgt unter strenger Wahrung der Rechte Dritter, insbesondere der Urheberrechte.
Weitere Informationen
Amtliche Übernahme
- Hinweise zur amtlichen Übernahme(pdf, ~66.36KB)
- Bundesarchivgesetz
- Das Bundesarchivgesetz ist die Grundlage für die amtliche Übernahme.
Neuzugänge Spiel- und Dokumentarfilme
- Zugang 2003(pdf, ~53.23KB)
- Zugang 2004(pdf, ~123.49KB)
- Zugang 2005(pdf, ~143.07KB)
- Zugang 2006(pdf, ~118.29KB)
- Zugang 2007(pdf, ~107.73KB)
- Zugang 2008(pdf, ~101.48KB)
- Zugang 2009(pdf, ~324.44KB)
- Zugang 2010(pdf, ~131.57KB)
Freiwillige Hinterlegung
- Hinweise zur freiwilligen Hinterlegung(pdf, ~82.52KB)
- Musterdepositalvertrag(pdf, ~29.98KB)
- Ein Depositalvertrag regelt Rechte und Pflichten von Abgebern und Bundesarchiv.
