Das Bundesarchiv

Direkt zur Navigation Direkt zur Unternavigation Direkt zum Artikel

Navigation

Behördengeschichte DDR

In den Jahren 1945 - 1949 lag für die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) die oberste Regierungsgewalt bei der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD), die sich zur Ausführung ihrer Befehle auf der zentralen Ebene der deutschen Verwaltungen bediente. Die Mehrzahl dieser Verwaltungen wurde 1948 in die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) eingegliedert. Diese bildete bei Gründung der DDR 1949 den Kern des Regierungsapparates. Zur Ausübung der "führenden Rolle" der Partei gab es im Parteiapparat der SED jeweils ähnliche Strukturen.


Unterlagen zum Bestand Staatsrat der DDR

Unterlagen zum Bestand Staatsrat der DDR

Quelle: Bundesarchiv

Der zunächst noch weitgehend föderative Staatsaufbau mit exekutiven Kompetenzen auf der zentralen Verwaltungsebene und in den Länder- bzw. Provinzialverwaltungen und mit entsprechenden Parlamenten (Volks- und Länderkammer) wurde sehr bald zentralisiert. Die 1949 entstandenen DDR-Ministerien übernahmen ab 1950 schrittweise Verwaltungskompetenzen der Länder (z.B. im Bereich Inneres und Justiz), bis mit der Auflösung der Länder im Juli 1952 und der Bildung von 15 Bezirken (einschließlich Berlin [Ost]) alle Bereiche der Staatsverwaltung zentralistisch ausgerichtet waren. Die Länderkammer existierte formal noch bis 1958.


Bestand Ministerrat der DDR (DC 20)

Bestand Ministerrat der DDR (DC 20)

Quelle: Bundesarchiv

Neben oder "unter" der Volkskammer, dem formell "obersten staatlichen Machtorgan", gehörten zum zentralen Staatsapparat der DDR v.a.:

  • Der Staatsrat: 1960 nach dem Tod des Präsidenten der DDR, Wilhelm Pieck, gebildet. Dessen Vorsitzender, zunächst Walter Ulbricht, hatte u. a. die Funktion des Staatsoberhauptes. Seit Anfang der 60er Jahre bis zur Ablösung Ulbrichts 1971 zog der Staatsrat zunehmend Regierungsfunktionen an sich.
  • Der Ministerrat: Die Regierung der DDR, im wesentlichen hervorgegangen aus der DWK und den Deutschen Verwaltungen des Innern, der Justiz und für Volksbildung, fungierte seit 1954 unter der Bezeichnung Ministerrat. Dessen Zuständigkeiten wechselten mehrfach.
  • Die Ministerien: Sie zeichneten verantwortlich für die zentrale Anleitung und Durchführung der staatlichen Aufgaben auf den jeweiligen Fachgebieten. Die Minister waren Mitglieder des Ministerrates.
  • Andere zentrale Organe des Ministerrates: Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich oder zentrale Ämter wie beispielsweise die Staatliche Plankommission, das Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, das Amt für Preise, das Amt für Jugendfragen. In einigen Fällen fungierten deren Leiter als Mitglieder des Ministerrates.

Zum zentralen Staatsapparat gehörten u.a. auch das Oberste Gericht, der Generalstaatsanwalt, die Deutsche Notenbank bzw. die Staatsbank der DDR.


Bestand Staatssekretariat für Körperkultur und Sport (DR 5)

Bestand Staatssekretariat für Körperkultur und Sport (DR 5)

Quelle: Bundesarchiv

Der anfangs noch weitgehend herkömmliche Ministerialaufbau veränderte sich sehr bald durch die grundlegend neuen gesellschaftlichen Bedingungen in der DDR, z. B. durch die Erfordernisse der staatlichen Leitung, Planung und Kontrolle der zum großen Teil volkseigenen Wirtschaft: Bildung der Staatlichen Plankommission (1950) als behördlicher Spitze des planwirtschaftlichen Systems und Bildung von Industrieministerien; Auflösung der Industrieministerien (1958); zeitweiliges Bestehen eines Volkswirtschaftsrates (VWR) als einer Art "Gesamtindustrieministerium" (1961 - 1965); Auflösung des VWR und erneute Bildung von Industrieministerien (1965).Zum Verständnis mancher Besonderheiten und Schwierigkeiten archivischer Bestandsbildung bei DDR-Archivgut ist es wichtig, auf solche und andere Umstrukturierungen des Staatsapparates mit ihren Folgen für Kompetenz und Organisation der Behörden hinzuweisen.


Inhaltliche und formale Veränderungen in der Organisation des Staatsapparates und entsprechende Aufgabenverschiebungen gab es in geringerem Umfang auch in den späteren Jahren der DDR immer wieder.


Gravierende Umstrukturierungen erfolgten im Rahmen und im Ergebnis der politischen Wende 1989/90. Dabei konstituierte sich z. B. auch der Zentrale Runde Tisch als parlamentsähnliches Gremium. Ab April 1990 strebte die Regierung de Maizière mit Blick auf die deutsche Einheit eine institutionelle Angleichung des Regierungsapparates der DDR an den der Bundesrepublik an.