Unterzeichnung der Abkommen zum ISD
Am 9.12.2011 fand im Auswärtigen Amt in Berlin die feierliche Unterzeichnung der beiden neuen Abkommen über den Internationalen Suchdienst (ISD) durch hochrangige Vertreter der elf Mitgliedsstaaten des Internationalen Ausschusses statt.
Diese Abkommen sind in vielen Verhandlungen in den letzten vier Jahren erarbeitet worden. Sie wurden erforderlich, weil das Internationale Rote Kreuz als bisheriger Träger die Verantwortung für den ISD zum Ende 2012 abgibt, um sich auf andere Aufgaben zu konzentrieren. Ursprünglich in der damaligen britischen Besatzungszone eingerichtet und von der UNRRA, der Flüchtlingsorganisation der UN aufgebaut, arbeitet der ISD seit 1946 in Bad Arolsen. Entsprechend seiner primären Aufgabe, persönliche Schicksale zu klären, sind seine umfangreichen Bestände vorrangig und sehr gründlich nach Personennamen erschlossen.
Zu den unterzeichneten Abkommen gehört die Vereinbarung über die Partnerschaft des ISD mit dem Bundesarchiv. Sie soll helfen, den ISD auch in archivfachlichen Fragen weiter zu entwickeln und über die Schicksalsklärung hinaus die Unterstützung der Forschung anhand der in Bad Arolsen zusammengeführten Unterlagen zu verstärken.
Das Bundesarchiv ist erfreut über das Vertrauen, dass die Mitgliedsländer des Internationalen Ausschusses in seine fachliche Kompetenz setzen und das sie mit der Unterzeichnung der Abkommen bewiesen haben. Es ist sich der großen Verantwortung bewusst, die es dadurch spätestens mit dem Inkrafttreten der Abkommen nach Rückzug des IKRK Anfang 2013 übernimmt.
