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Der Erlass des Reichsführers SS und Chefs der deutschen Polizei vom 20.2.1942 und seine Folgeerlasse enthalten wesentliche Bestimmungen zur Behandlung der Arbeiter aus den Gebieten östlich des Reichs.
Dargestellt werden zwei Dokumente mit zentralen Bestimmungen zur Behandlung und Diskriminierung polnischer Zivilarbeiter in Deutschland aus den Jahren 1940 und 1943.
Auffälligstes äußeres Merkmal der ausländischen Arbeiter aus dem Osten war ihre Kennzeichnung mit einem Stoffabzeichen. Seine Wirkung war für die Betroffenen ausgrenzend und diskriminierend.