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Kaiserreich und Weimarer Republik

Ausländische Arbeitskräfte unter dem Nationalsozialismus

Nach Kriegsende: Displaced Persons und Repatriierte

Schwangerschaften und Kinder

Zu einem Problem besonderer Art wurden Schwangerschaften von Zwangsarbeiterinnen. Die "Anwerbestellen" waren angewiesen, keine schwangeren Frauen als Arbeitskräfte nach Deutschland zu schicken. Zwangsarbeiterinnen, die während ihres Einsatzes in Deutschland schwanger wurden, wurden anfangs in ihre Heimat zurückgebracht. Als sich jedoch die Zahl der Schwangerschaften unter den östlichen Zwangsarbeiterinnen mehrte und man davon ausgehen konnte, dass diese in zahlreichen Fällen bewusst herbeigeführt wurden, um dadurch aus dem Arbeitsverhältnis nach Hause entlassen zu werden, änderte der Generalbeauftragte für den Arbeitseinsatz diese Regelung.

 
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Essensausgabe im Kinderhort eines Ostarbeiterlagers, Februar 1944 (Propagandaaufnahme)

Quelle: BArch, Bild 183-J09198; Foto: Schwahn

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Es wurden nun eigene Stellen für Entbindungen von Zwangsarbeiterinnen eingerichtet. Schätzungsweise ein Viertel der Schwangerschaften von Polinnen und Ostarbeiterinnen wurde durch Zwangsabtreibungen beendet.

Das Reichssicherheitshauptamt veranlasste im Juni 1943, dass solche Kinder, die sich nach ihrem äußeren Erscheinungsbild nicht erkennbar von deutschen Kindern unterschieden oder ein Elternteil "germanischen Volkstums" besaßen, nach der Stillzeit in besondere Pflegeheime kämen, um sie dort als deutsche Kinder zu erziehen und für die Adoption durch deutsche Paare vorzubereiten.

Kinder, die nicht auf diese Weise als "gutrassig" beurteilt worden waren, kamen in "Ausländerkinder-Pflegestätten", in denen sie vorsätzlich unterernährt wurden, und in denen die Sterblichkeitsrate zwischen 25 und 50 %, in einigen Fällen sogar bei 90 % lag.

Zehntausende verhungerten auf diese Weise qualvoll. Die Beerdigungskosten von 15 Reichsmark waren von den mittellosen Müttern zu begleichen.