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Kaiserreich und Weimarer Republik

Ausländische Arbeitskräfte unter dem Nationalsozialismus

Nach Kriegsende: Displaced Persons und Repatriierte

Nach dem Dritten Reich: Displaced Persons und "Repatriierte"

Nach dem Kriegsende und der Befreiung der Sklaven- und Zwangsarbeiter wurden diese als so genannte Displaced Persons erneut in Lagern untergebracht.

Diejenigen unter ihnen, die ihren Wohnort vor dem Krieg in der Sowjetunion gehabt hatten, wurden ohne Rücksicht auf ihre eigenen Wünsche "repatriiert" und in die Sowjetunion zurückgebracht. Dort kamen sie in Filtrationslager des Geheimdienstes NKWD, in denen ihre Tätigkeit in Deutschland im Hinblick auf eine Kollaboration mit den Deutschen untersucht wurde.

Wer nach Einschätzung des Geheimdienstes schwer belastet war, wurde zu Zwangsarbeit in einem sowjetischen Lager für die Dauer von bis zu 25 Jahren verurteilt. Betroffen waren davon bis März 1946 ca. 294.000 Personen. Wenn die meisten auch nach dem Tod Stalins begnadigt wurden, so blieben die ehemaligen Zwangsarbeiter, die nicht Häftlinge eines Konzentrationslagers gewesen waren, bis in die 1990er Jahre gesellschaftlichen Diskriminierungen und Verdächtigungen ausgesetzt.

Polen und Balten sowie die Zwangsarbeiter aus den Teilen Weißrusslands und der Ukraine, die vor dem Krieg auf polnischem Staatsgebiet gelebt hatten, hatten die Wahl, ob sie in ihre Heimat zurückgehen, in ein anderes Land emigrieren oder in Deutschland bleiben wollten.

Mit moralischen Verurteilungen wurden die heimkehrenden Zivilarbeiter auch in den westlichen Ländern bedacht, besonders die Frauen unter ihnen. Nicht genug damit, dass man sie der Kollaboration verdächtigte, wurden sie zudem als "deutsche Huren" beschimpft.