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Nach dem Zweiten Weltkrieg stand der Wiederaufbau der zerstörten Städte und Infrastruktur nicht nur in Deutschland im Vordergrund, sondern lag auch im großen Interesse der westlichen Siegermächte. Um den künftigen (west-)deutschen Staat als starken Wirtschaftspartner gewinnen zu können, war eine Lähmung der wirtschaftlichen Kräfte durch aufgebürdete Lasten unerwünscht. Mit dieser Haltung ging man vorsichtig an die Frage der Kriegsschädenreparationen heran.
Die juristischen Weichen, die damals für den gesamten Entschädigungsbereich gestellt wurden, trugen wesentlich dazu bei, den Blick auf das Unrecht der Zwangsarbeit und auf das individuelle Leid der Betroffenen über Jahrzehnte hinweg zu verstellen. Erst in den letzten Monaten des 20. Jahrhunderts wurde es möglich, dass ehemalige Zwangsarbeiter(innen) eine finanzielle Einmalleistung als symbolische Wiedergutmachung und damit wenigstens eine persönliche Anerkennung als Opfer des NS-Regimes erhielten.
Eine aussagekräftige rechtliche und statistische Darstellung der deutschen Entschädigungsleistungen bis 2005 hat das Bundesfinanzministerium auf seinen Internetseiten veröffentlicht:
Entschädigung von NS-Unrecht - Regelungen zur Wiedergutmachung (PDF 911 kB)
Compensation for National Socialist injustice - Indemnification provisions (PDF 353 kB)