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R 43 I/1864

Schreiben des Ministeriums des Innern in Oldenburg an das Reichsministerium des Innern vom 22. August 1919 (Abschrift der Reichskanzlei vom 6. September 1919)

Das Ministerium des Innern in Oldenburg warf in seinem Schreiben Fragen zu Inhalt und Umfang der Verpflichtung von Beamten auf die Verfassung auf: Galten die durch den Eid geleisteten Verpflichtungen nur "bei Ausübung des Dienstes" oder waren Beamte verpflichtet, auch ausserhalb des Dienstes "für die Reichsverfassung einzutreten"?