Das Ministerium des Innern in Oldenburg warf in seinem Schreiben Fragen zu Inhalt und Umfang der Verpflichtung von Beamten auf die Verfassung auf: Galten die durch den Eid geleisteten Verpflichtungen nur "bei Ausübung des Dienstes" oder waren Beamte verpflichtet, auch ausserhalb des Dienstes "für die Reichsverfassung einzutreten"?
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