2.57.4 (bau1p): 4. Zukunft der Archive und kriegsgeschichtlichen Abteilungen des großen Generalstabes.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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4. Zukunft der Archive und kriegsgeschichtlichen Abteilungen des großen Generalstabes6.

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Nach Art. 160 VV mußte der Große Generalstab in absehbarer Zeit aufgelöst werden. In einer Denkschrift vom 12.7.19 hatte GenMaj. von Seeckt der RReg. eine Übersicht über das beim Generalstab angesammelte Aktenmaterial gegeben und u. a. ausgeführt: „Das ganze Friedenswerk unserer Gegner ist auf geschichtlicher Fälschung aufgebaut. […] Erst eine amtliche Bearbeitung des ungeheuren Quellenmaterials unter den verschiedensten Gesichtspunkten kann hier Wandel schaffen.“ Er empfahl deshalb die Umwandlung der Kriegsgeschichtlichen Abteilungen in ein Reichsarchiv (R 43 I /886 , Bl. 2–17).

Der Reichsminister des Innern regte die Frage an, ob man nicht die Archive des Reichskolonialamts und des Reichs-Marineamts mit den entsprechenden Einrichtungen des Großen Generalstabes vereinigen und in einer noch zu bestimmenden Stadt ein selbständiges Reichsarchiv schaffen solle, das dem Reichsministerium (Kabinett) unmittelbar zu unterstellen sein würde. Bei der Erörterung wurde von verschiedenen Seiten der Erhaltung der wertvollen Schätze zugestimmt, dagegen Bedenken gegen die Art der Ausführung erhoben, soweit sie sich gewissermaßen als Fortsetzung des Großen Generalstabes charakterisierten. Es sei bedauerlich, daß eine Drucklegung des Aufbaues erfolgt sei, da damit die Geheimhaltung in Frage gestellt sei und die Art der Anordnung den Anschein erwecken müsse, als ob wir den Generalstab fortsetzen wollten. Der Chef der Admiralität bat, von einer Vereinigung des Marine-Archivs Abstand zu nehmen. Ein Beschluß wurde nicht gefaßt, da das Reichsfinanzministerium nicht vertreten war7.

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Zum Fortgang s. Dok. Nr. 58, P. 1.

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